Was ist eigentlich das Presbyterium?

Der Gemeinde ein Gesicht geben

Alle vier Jahre - immer im Jahr der Olympischen Sommerspiele - werden die Leitungen der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) neu gewählt.

Wer für das Amt der Presbyterin bzw. des Presbyters kandidiert, muss zunächst einmal der Kirchengemeinde angehören, in der sie oder er kandidiert. Das Presbyteramt ist altersmäßig beschränkt: Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahrs bzw. mit Ablauf der laufenden Amtszeit scheiden Presbyter*innen aus ihrem Amt aus.

Es gibt noch eine dritte Voraussetzung: Die Kirchenordnung bestimmt, dass Presbyterinnen und Presbyter „zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet“ sein müssen. Als geeignet gelten Menschen, die nicht Einzelinteressen, sondern alle Kirchenmitglieder im Blick haben, die gut kollegial handeln können, die Erfahrung im gemeindlichen Leben besitzen. Wer tragfähige Visionen für das kirchliche Leben mitbringt oder Projekte in Gang zu bringen und umzusetzen weiß, gehört ebenso zu den geeigneten Menschen.

Presbyter*innen bestimmen gemeinsam mit den Pfarrer*innen die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.

Die Amtszeit der Presbyter*innen beträgt vier Jahre. Unsere Gemeinde hat vierzehn Presbyterinnen bzw. Presbyter und eine Mitarbeiterpresbyterin. Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind geborene Mitglieder des Presbyteriums. Zusammen leiten sie und entscheiden in den Angelegenheiten der Kirchengemeinde; geregelt ist das in der Kirchenordnung. Das Presbyterium verfasst die Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben. Es entscheidet über Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste sowie die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume. Es bestimmt den Gemeindehaushalt und die Kollektenzwecke. Auch Pfarrstellenbesetzungen sowie Einstellungen von beruflich Mitarbeitenden obliegen dem Presbyterium, außerdem die Zulassung zur Konfirmation.

In unserer Gemeinde übernehmen die Presbyter*innen auch Lektorendienste im sonntäglichen Gottesdienst, helfen bei der Austeilung des Abendmahls oder beim Sammeln der Kollekten.

In der Regel trifft sich das Presbyterium zehnmal im Jahr zu seinen Sitzungen. Daneben arbeiten Presbyter*innen zusammen mit kundigen Gemeindemitgliedern in den Ausschüssen des Presbyteriums mit, wie dem Ausschuss für Theologie und Gottesdienst, dem Diakonie-, Jugend- oder Finanzausschuss. Außerdem vertreten Presbyter*innen die Gemeinde auf Kirchenkreisebene und in anderen übergemeindlichen Zusammenschlüssen.

Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt. Presbyter*innen erhalten nötige Auslagen erstattet. Um ihren Dienst gut ausfüllen zu können, bekommen sie geistliche Zurüstung, fachliche Unterstützung sowie alle nötigen Informationen – so garantiert das die Kirchenordnung.

Ursprünglich erschienen im Gemeindebrief Begegnung Nr. 81/2020
Ein Text von Uta Walger.