Wer kann kirchlich heiraten?
Mindestens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ist ein Partner katholisch, kann ein ökumenischer Traugottesdienst zusammen mit dem katholischen Pfarrer gehalten werden. Ist ein Ehepartner/eine Ehepartnerin nicht Mitglied einer christlichen Kirche, muss er/sie sich im Traugespräch bereit erklären, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.
Was sollten Sie tun?
Sie wenden sich frühzeitig (etwa ein halbes Jahr) vor dem gewünschten kirchlichen Trautermin an eine/n der Pfarrer/innen der Gemeinde.
Wo können Sie kirchlich heiraten?
Kirchliche Trauungen finden als öffentlicher Gottesdienst in der Kirche statt. Zuständig ist die Pfarrerin oder der Pfarrer der Gemeinde, zu der die Ehefrau, der Ehemann oder die Eltern gehören oder in der die Ehepartner ihren Wohnsitz nehmen werden. Für Trauungen in einer anderen Kirche oder durch einen Kollegen muss eine formelle Erlaubnis bei der Ortspfarrerin bzw. dem Ortspfarrer eingeholt werden.
Was ist mit den Trauzeugen?
Die Trauzeugen sollten einer christlichen Kirche angehören. Trauzeugen sind kein Muss für eine evangelische kirchliche Trauung. Es bietet sich an, dass sie sich an der Gestaltung des Gottesdienstes durch Fürbitten, Textlesungen oder eigene Musikbeiträge beteiligen.
An wen wenden wir uns bei einer „ökumenischen“ Trauung?
Sie wenden sich sowohl an die evangelische Pfarrerin bzw. den Pfarrer als auch an den katholischen Kollegen. Findet der Gottesdienst in der evangelischen Kirche statt, brauchen Sie eine Bescheinigung („Dispens“) des katholischen Pfarramtes, damit Ihre Ehe auch von der Katholischen Kirche offiziell anerkannt wird.