Finanzen

Die Kirche und das Geld

Hauptquelle zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben ist die Kirchensteuer. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer vom Einkommen ist die Einkommens- und /oder Lohnsteuer (zur Zeit 9 Prozent)

Gegen eine Gebühr zwischen drei und vier Prozent ist die Verwaltung der Kirchensteuer den staatlichen Finanzämtern übertragen. Dadurch wird Geld gespart, weil eine eigene kirchliche Steuerverwaltung nach Schätzungen 15 - 20 Prozent der Kirchensteuereinnahmen kosten würde. Die Kirchensteuer bringt 60 - 70 Prozent der kirchlichen Einnahmen. Hinzu kommen weitere Erträge, u.a. Spenden und Kollekten.

Die Kirchensteuerhoheit liegt in der rheinischen Kirche in den Gemeinden. Diese verantworten selbst ihre Haushaltspläne, zahlen aber auch verschiedene Umlagen für gesamtkirchliche Aufgaben. Ein Finanzausgleich sorgt dafür, dass finanzschwache Gemeinden und Kirchenkreise von finanzstarken Gemeinden oder Verbänden Ausgleichszahlungen erhalten. Die Landeskirchlichen Aufgaben werden mit einem Anteil von ca 10 prozent am Kirchensteueraufkommen finaziert.

(Quelle: Ev. Kirche im Rheinland, Öffentlichkeitsdezernat)

Wenn Sie Konkretes über den Haushalt der Gemeinde Bickendorf erfahren möchten, dann lesen Sie den Artikel von Dietmar Jendreyzik "Ihre Kirche und das Geld"